
Der Bankbetrieb
Karl F. Hagenmüller, Adolf F. Jacob
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Rechtsgrundlagen Und Bankpraxis
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Unter dem Begriff "Diskont" versteht man im allgemeinen einen Zinsabzug von noch nicht falligen Forderungen. Eine konkrete Ausgestaltung findet diese weite begriffiiche Fassung des Wortes Diskont anhand der Untersuchung des gewerblichen Diskontgeschaftes. Das Diskontgeschaft zahlt zu den klassischen Bankgeschaften im Sinne des 1 Abs. 1 Nr.
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