
Gerichtsverfassung Und Rechtsschutz in Der DDR
Ulrich Lohmann
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Vs Verlag Fur Sozialwissenschaften
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1. 1 Zum Untersuchungsgegenstand Ein eigenstandiges und auch so bezeichnetes "Sozialrecht" hat sich in Ge- setzgebung und Rechtslehre der DDR bis zur, Wende' 1989 nicht heraus- gebildet. I Andererseits gab es sicherlich dort eine Menge "Recht, das durch seinen sozialpolitischen Zweck gepragt"2 war, also im weitesten Sinne als Sozialrecht verstanden werden kann.
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